Spielend
Schwimmen lernen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schwimmschule Flipper Chiemgau gUG

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schwimmschule-Flipper Chiemgau gUG

 

  1. Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von Baby/Schwimm- und Aquafitness Kursen. Die Schwimmschule schuldet die vertraglichen Leistungen nur während der im Kursplan ausgewiesenen bzw. mitgeteilten Kurszeiten in dem Schwimmbad/Freibad. Die Schwimmschule übernimmt mit diesem Vertrag keine Betreuung oder Aufsichtspflichten während des Umziehens und auf dem Weg zwischen Umkleidekabine/Becken oder Abholort. Die Aufsichtspflicht der Schwimmschule beginnt/endet mit der ausgeschriebenen bzw. mitgeteilten Kursuhrzeit am Beckenrand oder vereinbarten Abholort.

Eltern haften für ihre Kinder!

 

  1. Die Anmeldung ist ab 4 Wochen vor Kursbeginn rechtlich verbindlich über das Onlineportal auf schwimmschule-flipper.de, via E-Mail, sowie telefonisch.
    1. Mit der Anmeldung wird versichert, dass der Kursteilnehmer keine gesundheitlichen Einschränkungen unterliegt. Im Fall gesundheitlicher Probleme muss ein Gesundheitsfragebogen (anfordern bei Schwimmschule Flipper) bei Kursbeginn ausgefüllt der Schwimmschule vorgelegt werden.
    2. Kinder mit Asthma müssen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Arztes vorlegen, sonst dürfen diese am Kurs nicht teilnehmen.

 

  1. Bei Rücktritt:

Der Rücktritt muss immer in schriftlicher Form erfolgen!

Ab Rücktritt 4 Wochen vor Kursbeginn wird eine Verwaltungspauschale von 25 € erhoben.

Ab Rücktritt 1 Woche vor Kursbeginn wird eine Verwaltungspauschale von 50 € erhoben.

Bei Rücktritt ab Beginn des Kurses, sowie aus dem laufenden Kursbetrieb wird die gesamte    Kursgebühr fällig.

Liegt eine schwerwiegende Erkrankung vor (Brüche, Operationen etc.) werden nur gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes die Stunden gutgeschrieben.

 

  1. Ein Anspruch auf das Nachholen/Rückerstattung versäumter Kursstunden besteht grundsätzlich nicht. Ausgefallen Kursstunden seitens der Schwimmschule werden nachgeholt /verrechnet/rückerstattet.) Bei einer Verhinderung durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Nachholtermin.

 

  1. Bei Kursausfall wegen nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl oder Schlechtwetter (Outdoor-Kursen), wird ein Gutscheincode in errechneter Höhe für eine neue Buchung erstellt. Es gibt in diesem Fall kein Geld zurück!

 

  1. Die Kursgebühr ist umgehend nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Bei Nichtbegleichen der Rechnung wird der Kursplatz anderweitig vergeben.

 

  1. Sämtliche Kurse der Schwimmschule-Flipper Chiemgau gUG werden durch entsprechend qualifizierten Personals betreut.

 

  1. Die Schwimmbäder, welche die Schwimmschule-Flipper Chiemgau gUG, nutzt entsprechen allen hygienischen Vorschriften. Dies wird durch regelmäßige Kontrollen kontinuierlich gewährleistet.

 

  1. Mutwillige Sachbeschädigungen während des Kurses gehen auf Kosten des Verursachers.

 

  1. Für mitgebrachte Gegenstände und Wertsachen wird keine Haftung übernommen.

 

  1. Des übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

 

 

 

Traunstein , 01.01.2024

 

 

 

– Schwimmschule-Flipper Chiemgau gUG Geschäftsführerin Katharina Münch